Aktionsnummer KAM-71de2401
Langfinger finden heute vielfältige „Betätigungsfelder“. Ob im privaten oder
im öffentlichen Raum, in Supermärkten oder an der Wohnungstür: Nahezu
überall setzen Diebe ihr Verständnis von „Selbstbedienung“ skrupellos in die
Tat um.
Entgegen landläufiger Meinung erfolgen Einbrüche häufig zur Tageszeit,
zum Beispiel während einer kurzen Abwesenheit des Bewohners, so etwa zur
Schul-, Arbeits- und Einkaufszeit, am frühen Abend oder an den
Wochenenden. Weit über ein Drittel aller Wohnungseinbrüche werden durch
Tageswohnungseinbrecher begangen. In Wirklichkeit dürfte die Zahl aber
noch höher liegen, da bei Wohnungseinbrüchen – etwa auf Grund einer
urlaubsbedingten Abwesenheit der Wohnungsinhaber – die genaue Tatzeit
meist nicht feststellbar ist. Tageswohnungseinbrüche ereignen sich
mehrheitlich in Großstädten. Außerdem fallen Einbrecherbanden oft über
ganze Wohnviertel her und räumen dabei schnell Häuser und Wohnungen aus.
Wertgegenstände werden im Allgemeinen von der Versicherung finanziell
ersetzt. Aber was ist mit den unwiederbringlichen Erinnerungsstücken mit
hohem ideellem Wert? Hinzu kommt das unangenehme Gefühl der Verletzung der
Privatsphäre:
" Ein Fremder hat meine Sachen durchwühlt ! "
Auch der Brandschutz kommt meistens zu kurz. Aber seit dem 01.01.2017
ist auch in Berlin und Brandenburg der Einbau von Rauchmeldern Pflicht.
Es ist kein großer Aufwand, diese zu installieren oder in einer
Alarmanlagen zu integrieren. Rauchwarnmelder sollten nicht nur wegen der
Pflicht eingebaut werden, sondern in erster Linie als Lebensretter im
Brandfall.
Empfehlenswert ist eine ausführliche und professionelle Beratung.
Genau das möchten wir hier anbieten. Nutzen Sie dazu unsere Aktion und
kontaktieren Sie uns.
Wir nehmen uns die Zeit, um Sie mit unserer langjährigen
Erfahrung zu beraten.
Bis zum 31.01.2024 können Sie mit uns unter oben genannter Aktionsnummer einen kostenlosen Termin
vereinbaren. Sie erhalten eine ausführliche Beratung über:
- vorbeugende Maßnahmen gegen Einbruch im Vorfeld
- Maßnahmen zum mechanischen Schutz Ihres Hauses,
Grundstück oder Mietwohnung.
- Maßnahmen zur Abwehr eines Einbruches
- Alarm- und technische Meldungen
- Täteridentifikation durch Videoaufzeichnungen